JobChance Private Arbeitsvermittlungsagentur Marcel Julius & und Henry Nebes Arbeitsvermittlung Arbeitsamt Bundesagentur für Arbeit Dresden
Private Arbeitsvermittlungsagentur
Marcel Julius & Henry Nebes
   
 
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  Vermittlung ohne Vermittlungsgutschein

Selbstverständlich besteht auch für Bewerber, welche nicht über einen Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder
der jeweils zuständigen Institution (ARGE, Kommune) verfügen,
die Möglichkeit, unsere Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.

Die Kosten für die erfolgreiche Vermittlung in
ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis trägt hierbei
der Bewerber selbst.

Wichtig: Unser Anspruch auf die Vermittlungsprovision entsteht nur im Falle der erfolgreichen Vermittlung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses sowie einer Mindestbeschäftigungsdauer von 6 Wochen.
Sollte also das von uns vermittelte Arbeitsverhältnis vor Ablauf von 6 Wochen beendet werden, bleibt die Vermittlung kostenfrei!

Der Provisionsbetrag bemisst sich an der Brutto-Monatsvergütung der zu besetzenden Stelle. Die entsprechende Staffelung finden Sie nachfolgend:

Vergütungs-
gruppe
Vergütungshöhe Provisionsbetrag
(inkl. MwSt.)
  Arbeitsverhältnisse mit einer
Brutto-Monatsvergütung:
 
1 bis 800 € 400 €
  2 von 801 – 1.000 € 500 €
  3 von 1.001 – 1.200 € 600 €
  4 von 1.201 – 1.400 € 700 €
  5 von 1.401 – 1.600 € 800 €
  6 von 1.601 – 1.800 € 900 €
  7 ab 1.801 € 1.000 €


Berechnung der Vergütungshöhe bei Arbeitsverträgen
mit festgelegtem Brutto-Stundenlohn


1   Bei Stellenangeboten mit festgelegtem Brutto-Stundenlohn erfolgt die Berechnung der Brutto-Monatsvergütung unter Einbeziehung der im Arbeitsvertrag festgelegten täglichen Arbeitszeit multipliziert mit 21 Arbeitstagen pro Monat.
2   Sollte eine wöchentliche Arbeitszeit im Arbeitsvertrag angegeben sein, wird diese durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche dividiert und anschließend, analog der Regelung
bei Arbeitsverträgen mit festgelegter täglicher Arbeitszeit,
mit dem Brutto-Stundenlohn und 21 Arbeitstagen multipliziert.
3   Bei festgelegter monatlicher Arbeitszeit wird diese mit
dem Brutto-Stundenlohn multipliziert.



Beispiel zu 1.


Brutto-Stundenlohn: 8,50 €

Tägliche Arbeitszeit: 6 Stunden

Berechnung:

8,50 € x 6 Stunden x 21 Arbeitstage = 1.071,00 € Brutto-Monatsvergütung
(entspricht  Vergütungsgruppe 3  ,
Kosten für die Vermittlung = 600,00 €)



Beispiel zu 2.

Brutto-Stundenlohn: 8,50 €

Wöchentliche Arbeitszeit: 35 Stunden bei 5 Arbeitstagen

Berechnung:

35 Stunden / 5 Arbeitstage = 7 Stunden tägliche Arbeitszeit

8,50 € x 7 Stunden x 21 Arbeitstage = 1.249,50 € Brutto-Monatsvergütung
(entspricht  Vergütungsgruppe 4  ,
Kosten für die Vermittlung: 700,00 €)

Beispiel zu 3.

Brutto-Stundenlohn: 8,50 €

Monatliche Arbeitszeit: 148 Stunden

Berechnung:

8,50 € x 148 Stunden = 1.258,00 € Brutto-Monatsvergütung
(entspricht  Vergütungsgruppe 4  ,
Kosten für die Vermittlung: 700,00 €)


Eine Ratenzahlung ist grundsätzlich möglich –
bitte sprechen Sie uns hierzu an.