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Vermittlung
ohne Vermittlungsgutschein
Selbstverständlich besteht auch für Bewerber,
welche nicht über einen Vermittlungsgutschein der
Bundesagentur für Arbeit oder
der jeweils zuständigen Institution (ARGE, Kommune)
verfügen,
die Möglichkeit, unsere Dienstleistung in Anspruch
zu nehmen.
Die Kosten für die erfolgreiche Vermittlung in
ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
trägt hierbei
der Bewerber selbst.
Wichtig: Unser Anspruch auf die Vermittlungsprovision
entsteht nur im Falle der erfolgreichen Vermittlung eines
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses
sowie einer Mindestbeschäftigungsdauer von 6 Wochen.
Sollte also das von uns vermittelte Arbeitsverhältnis
vor Ablauf von 6 Wochen beendet werden, bleibt die Vermittlung
kostenfrei!
Der Provisionsbetrag bemisst sich an der Brutto-Monatsvergütung
der zu besetzenden Stelle. Die entsprechende Staffelung
finden Sie nachfolgend:
Vergütungs-
gruppe |
Vergütungshöhe |
Provisionsbetrag
(inkl. MwSt.) |
| |
Arbeitsverhältnisse
mit einer
Brutto-Monatsvergütung: |
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1 |
bis 800 € |
400
€ |
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2 |
von 801 –
1.000 € |
500
€ |
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3 |
von 1.001 –
1.200 € |
600
€ |
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4 |
von 1.201 –
1.400 € |
700
€ |
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5 |
von 1.401 –
1.600 € |
800
€ |
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6 |
von 1.601 –
1.800 € |
900
€ |
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7 |
ab 1.801 € |
1.000
€ |
Berechnung der Vergütungshöhe bei Arbeitsverträgen
mit festgelegtem Brutto-Stundenlohn
| 1 |
Bei Stellenangeboten mit festgelegtem Brutto-Stundenlohn
erfolgt die Berechnung der Brutto-Monatsvergütung
unter Einbeziehung der im Arbeitsvertrag festgelegten
täglichen Arbeitszeit multipliziert mit
21 Arbeitstagen pro Monat. |
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| 2 |
Sollte eine wöchentliche Arbeitszeit
im Arbeitsvertrag angegeben sein, wird diese
durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche
dividiert und anschließend, analog der
Regelung
bei Arbeitsverträgen mit festgelegter
täglicher Arbeitszeit,
mit dem Brutto-Stundenlohn und 21 Arbeitstagen
multipliziert. |
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| 3 |
Bei festgelegter monatlicher Arbeitszeit
wird diese mit
dem Brutto-Stundenlohn multipliziert. |
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Beispiel zu 1.
Brutto-Stundenlohn: 8,50 €
Tägliche Arbeitszeit: 6 Stunden
Berechnung:
8,50 € x 6 Stunden x 21 Arbeitstage = 1.071,00 €
Brutto-Monatsvergütung
(entspricht Vergütungsgruppe
3 ,
Kosten für die Vermittlung = 600,00 €)
Beispiel zu 2.
Brutto-Stundenlohn: 8,50 €
Wöchentliche Arbeitszeit: 35 Stunden bei 5 Arbeitstagen
Berechnung:
35 Stunden / 5 Arbeitstage = 7 Stunden tägliche Arbeitszeit
8,50 € x 7 Stunden x 21 Arbeitstage = 1.249,50 €
Brutto-Monatsvergütung
(entspricht Vergütungsgruppe
4 ,
Kosten für die Vermittlung: 700,00 €)
Beispiel zu 3.
Brutto-Stundenlohn: 8,50 €
Monatliche Arbeitszeit: 148 Stunden
Berechnung:
8,50 € x 148 Stunden = 1.258,00 € Brutto-Monatsvergütung
(entspricht Vergütungsgruppe
4 ,
Kosten für die Vermittlung: 700,00 €)
Eine Ratenzahlung ist grundsätzlich möglich
–
bitte sprechen Sie uns hierzu an.
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